Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen Avarel Studios AG und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht Avarel Studios AG hiermit ausdrücklich. Bei allen von uns offerierten Ideen, Gestaltungsvorschlägen usw. behalten wir uns das Urheberrecht vor.

§ 1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen Avarel Studios AG und den Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch Avarel Studios AG zustande. Angebote sind frei bleibend. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschliesslich aus der Leistungsbeschreibung von Avarel Studios AG und / oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen. Avarel Studios AG verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

§ 2 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von Avarel Studios AG. Avarel Studios AG ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht aufgeführte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden, oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von Avarel Studios AG sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von Avarel Studios AG in Rechnung gestellt.

§ 3 Zahlung

Avarel Studios AG ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig. Darüber hinaus ist Avarel Studios AG berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen:

1/3 bei Auftragserteilung
1/3 nach Arbeitsbeginn
1/3 bei Ablieferung der fertigen Produktion

Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen, ausser diese sind schriftlich bestätigt.

Bei Annullation innerhalb weniger als 3 Tagen vor Drehbeginn müssen wir in jedem Fall 50% der reservierten Zeit fakturieren.

Alle Arbeiten und Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

§ 4 Kündigung

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Avarel Studios AG als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann Avarel Studios AG für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 5 Rücktritt

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zu 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn von diesem Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktrittes hat der Auftraggeber folgende Zahlungen an Avarel Studios AG zu leisten: a. Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück, so hat er, soweit nichts anderes vereinbart wurde, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts entstandenen direkten Kosten sowie den entgangenen Gewinn als Mindestschaden zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens durch Avarel Studios AG bleibt vorbehalten.

Die Planung und Organisation sowie Gelände-/Locationmiete sind in entstandener Höhe voll zu zahlen. Von den entstandenen Durchführungskosten (Personal, Material etc.) sind zu zahlen: – bei einem Rücktritt bis 40 Tage vor Leistungsbeginn: 10% – bei einem Rücktritt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn: 30% – bei einem Rücktritt bis 15 Tage vor Leistungsbeginn: 40% – bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Leistungsbeginn: 50% – bei einem Rücktritt nach dem 7. Tag vor Leistungsbeginn: 60% – bei Nichtantritt 100%. Als Leistungsbeginn gilt generell der Tag, an dem Avarel Studios AG seinerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Avarel Studios AG.

Für jeden Fall des Rücktritts von Avarel Studios AG wird die Haftung von Avarel Studios AG gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises (netto, vor MWSt) begrenzt. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von Avarel Studios AG zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 6 Miete

Soweit Avarel Studios AG Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von Avarel Studios AG ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen. Avarel Studios AG kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen. Die vereinbarte Mietzeit ist einzuhalten. Änderungen der Abhol-/Rückgabetermine bzw. Leistungen bedürfen der Schriftlichkeit oder werden gemäss der aktuellen Mietpreisliste von Avarel Studios AG berechnet. Die Mietobjekte sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich zu retournieren.

§ 7 Vermittlungsleistung

Avarel Studios AG haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist Avarel Studios AG von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen. Soweit Avarel Studios AG als Vermieter von Material, Dienstleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von Avarel Studios AG hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt.

Bei einem Verstoss gegen diese Verpflichtung ist Avarel Studios AG so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von Avarel Studios AG vermittelt worden. Avarel Studios AG hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoss des Auftraggebers –, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an Avarel Studios AG gezahlt hätte.

§ 8 Haftung

Ausfallzeiten, die durch irgendwelche Störungen der Geräte oder durch höhere Gewalt während der Miet- oder Einsatzdauer entstehen, werden dem Kunden nicht verrechnet. Für weitere daraus entstehende Kosten wie etwa Schauspielergagen etc. können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Für archivierte oder bei uns lagernde Datenträger und Files von Kunden haften wir lediglich bis zum Materialwert.

Die Haftung von Avarel Studios AG gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorvertraglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-Fachen des vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch Avarel Studios AG herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Es wird zwischen Avarel Studios AG und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von Avarel Studios AG grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter § 7 Ziffer 1. und 2. – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen. Bei einem Leistungsangebot von Avarel Studios AG mit erhöhtem Risiko kann Avarel Studios AG die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Avarel Studios AG verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall Avarel Studios AG als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen. Soweit Avarel Studios AG im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber Avarel Studios AG von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von Avarel Studios AG gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren. Avarel Studios AG übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Dreharbeiten zur Verfügung gestellten Materialien, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber Avarel Studios AG von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern gegenüber Avarel Studios AG erhoben werden.

Avarel Studios AG haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Leistungserbringung den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

Jegliches Versand- und Transportrisiko geht zu Lasten des Bestellers. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde allfällig erforderliche Urheber- und Leistungsschutzrechte für alle durchzuführenden Arbeiten ordnungsgemäss zu erwerben hat. Ohne anderslautende, schriftliche Abmachung darf die Avarel Studios AG von jedem aufgenommenen oder geschnittenen Video eine Kopie erstellen und diese als Referenz auf der Website und Social Medien verwenden.

§ 9 Gewährleistung

Avarel Studios AG steht das Recht zu, von Dreharbeiten, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Dreharbeiten vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäss erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von Avarel Studios AG nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, von Avarel Studios AG erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist, insbesondere wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Dreharbeiten beeinträchtigt wird. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuellen Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch Avarel Studios AG begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe der Gründe Avarel Studios AG unverzüglich mitzuteilen.

§ 10 Konkurrenzschutz

Die von Avarel Studios AG eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstosses, ist eine Konventionalstrafe von CHF 10000.– pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 11 Datenschutz Webentwicklung

Sofern die Speicherung von persönlichen Informationen in Staaten erfolgt, die im Vergleich zum Schweizer Datenschutzrecht einen nicht angemessenen Datenschutz gewährleisten, werden wir uns darum bemühen, dennoch einen angebrachten Schutz Ihrer persönlichen Informationen zu gewährleisten. Unsere Website setzt Cookies ein, um die Nutzung zu erleichtern.

Persönliche Daten

Alle Daten die für die Anwendung einer Website notwendig sind, werden auf Server in der Schweiz gespeichert und verwaltet. Alle persönlichen Daten die bei uns gespeichert werden sind Passwortgeschützt. Passwörter können weder von Kunden noch von den Entwicklern gelesen werden. Alle Passwörter sind verschlüsselt. Bei einem Passwort Verlust muss ein neues Passwort angefordert werden. Es können auch Informationen über die vom Kunden verwendeten Geräte gespeichert werden.

Sicherheit

Für die Sicherheit der Passwörter kann Avarel Studios AG jedoch keinerlei Haftung übernehmen, da diese von den Benutzern selbst bestimmt werden. Avarel Studios AG bemüht sich laufend angemessene Sicherheitsmassnahmen für die Datensicherheit zu treffen.

Schlussbestimmung

Websites können Links zu fremden Websites enthalten, die nicht durch die Avarel Studios AG betrieben oder kontrolliert werden. Für deren Inhalt sowie Datenschutz-Praktiken ist die Avarel Studios AG nicht verantwortlich. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Für sämtliche Inhalte der von Avarel Studios AG gewarteten Kunden-Websites wird keinerlei Haftung übernommen. Die Betreiber sind somit selbst für den Inhalt und deren Kontrolle verantwortlich.

§ 12 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die Avarel Studios AG zur Abwicklung der Dreharbeiten zur Verfügung gestellt werden, sind gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Schweiz.

§ 13 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Baden. Der Auftraggeber kann Avarel Studios AG unabhängig vom Streitwert nur beim Bezirksgericht Baden verklagen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des OR.